Die Zeit ist reif für alternative Energien, das scheint unumstritten zu sein. Fossile Energieträger zu ersetzen ist jedoch nicht so einfach, vor allem im Kraftstoffbereich. Hier ist eine der wenigen sinnvollen Möglichkeiten die Nutzung von Pflanzenölen - in Reinform oder verestert als so genannter Biodiesel.
Jedoch ist hier ein heftiger Streit um die Besteuerung entbrannt. Die große Koalition hat die schrittweise Aufhebung des Steuervorteils für Biodiesel und Pflanzenöle wie Rapsöl in Reinform beschlossen, was vor allem die Biodieselproduzenten arg in Bedrängnis bringt, da nun der Preisvorteil für Biodiesel in Abhängigkeit zum normalen Dieselpreis meist nicht mehr gegeben ist.
Allerdings gibt es hier eine Bemischungspflicht zum herkömmlichen, normalen Dieselkraftstoff, die zumindest einen Teil des Absatzes sichert. Diese fehlt jedoch bei Pflanzenölen in Reinform, die ökologisch eine wesentlich bessere Bilanz als RME (Rapsmethylester), also Biodiesel, aufweisen können.
Verbände der Pflanzenölbranche haben nun Verfassungsbeschwerde eingereicht und hoffen, damit die schrittweise Einführung der Steuer auf Pflanzenöle in Reinform verhindern zu können. Ob dies allerdings von Erfolg gekrönt sein wird ist fraglich. Denn erst kürzlich wurde eine Verfassungsklage von Biodieselproduzenten, die ebenfalls die Rücknahme der Besteuerung zum Ziel hatte, abgelehnt. Tatsächlich könnte die fehlende Beimischungspflicht für Pflanzenöle in Reinform hier aber ein anderes Ergebnis bringen. Man darf also gespannt sein.
Unabhängig von Recht und Gesetz ist es sicher ein wenig seltsam, dass einerseits hohe Klimaziele gesetzt und erreicht werden sollen, andererseits aber die Wege dorthin durch finanzpolitische Maßnahmen versperrt werden.
Josef Weichslberger, FastEnergy GmbH
kontakt@fastenegy.de
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