Mo 15 Jan 2007
Ein Bildungsurlaub dient auch zur beruflichen Weiterbildung und muss von jedem Arbeitgeber genehmigt werden, wenn der Arbeitnehmer durch die Weiterbildung die berufliche Qualifikation erhalten oder verbessern kann.
Fast jedes Bundesland in Deutschland hat sich eigene gesetzliche Bestimmungen geschaffen und fördert auch nur noch einige Kurse zum Bildungsurlaub und das sind die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland Pfalz, Schleswig Holstein, Sachsen-Anhalt und im Saarland.
Für einen Bildungsurlaub Hessen gibt es auch die Möglichkeit, dass man vom Arbeitgeber sogar für die Weiterbildung freigestellt wird, damit man die geforderten Kenntnisse der Fremdsprache erreicht oder besser intensivieren kann.Für jeden Bildungsurlaub sollte man zuerst mit der Personalabteilung und dem Betriebsrat der Firma sprechen, denn dort erfährt man genau, welche Weiterbildungen vom Arbeitgeber gefördert wird und welche eventuell auch nicht.
Der Arbeitgeber muss mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn schriftlich informiert werden, sowie alle Weiterbildungsunterlagen erhalten haben. Der Arbeitgeber übernimmt nicht die Kosten der Veranstaltungsgebühr und gibt dem Arbeitnehmer auch noch fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr. Einige Arbeitgeber geben ihren Arbeitnehmer auch 10 Tage bezahlten Bildungsurlaub, das sind die Urlaubstage für zwei Jahre, die auf einmal genommen werden können und dann lohnt sich ein Bildungsurlaub im Ausland noch mehr.Der Bildungsurlaub im Ausland ist sehr bekannt und wird von vielen Arbeitnehmern gerne gebucht. Für einen Bildungsurlaub im Ausland werden überwiegend Fremdsprachen angeboten.
Die Arbeitnehmer die im Ausland einen Fremdsprachenkurs besuchen, lernen die Sprache dort direkt vor Ort und das erleichtert die Auffrischung der Fremdsprache, wenn man sie schon beherrscht oder man erlernt die Sprache viel leichter und schneller.
Elke Lohre elke.lohre@onmeco.de
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