Schon längst nicht mehr passt in Deutschland und eigentlich in Europa das Bild der glücklichen Familie mit einem verheirateten Elternehepaar und glücklichen Kindern. Immer öfter kommt es zu Trennungen und Scheidungen oder aber zu Geburten von Kindern, welche zum großen Teil bei einem Elternteil aufwachsen, zumeist bei der Mutter, während der andere Elternteil eben Unterhalt zahlen muss.

Jedes Kind hat in Deutschland einen Unterhalt Anspruch, denn so wird sichergestellt, dass kein Kind in Armut gerät, nur weil die Eltern sich getrennt haben und der alleinige Erzieher nun Probleme bekommt, alleine das Kind oder die Kinder durchzubringen.

Wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, dass entscheiden auch immer öfter die Gerichte und eben jene Gerichte orientieren sich dabei an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese Unterhalt Tabelle ist von den Familiensenaten des Düsseldorfer Oberlandesgerichts erstellt worden und erläutern recht anschaulich, wie viel Unterhalt ein Erzeuger seinem Kind zahlen muss, gemessen an dem, was er letztendlich monatlich verdient. Je mehr jemand verdient, desto mehr Unterhalt muss er in der Regel auch bezahlen. Die Untergrenze der Düsseldorfer Tabelle besagt dabei, dass mindestens 204 Euro Unterhalt gezahlt werden muss, wenn unter 1300 Euro Netto verdient werden und wenn das Kind im Alter von 0 bis 5 Jahren ist.

Das Alter spielt bei der Düsseldorfer Tabelle auch eine Rolle, was natürlich nur logisch ist, denn immerhin werden Kinder mit fortschreitendem Alter nicht kostengünstiger, sondern Verpflegung und schulische Ausbildung kosten mehr Geld als es etwa ein Kleinkind benötigt.

Wer so beispielsweise circa 4500 Euro Netto verdient und ein Kind im Alter von über 18 Jahren hat, welches sich noch nicht selbst versorgen kann, also etwa in einer schulischen Ausbildung ist, der muss umgerechnet etwa 670 Euro zahlen.

Peter Piekarz - pp@pikay.com

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