Am 20.06.2007 hat das OLG Düsseldorf die neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Zum ersten mal in der 45-jährigen Geschichte dieser Tabelle wurden die Bedarfssätze abgesenkt. Hintergrund dafür ist die Absenkung der Regelbeträge in der Regelbetragsverordnung, für die das Bundesministerium der Justiz verantwortlich ist.

Die Regelbetragsverordnung orientiert sich an der Entwicklung der Nettoeinkommen in den vergangenen zwei Jahren. Da das durchschnittliche Nettoeinkommen in Deutschland in den vergangenen Jahren gesunken ist, sanken jetzt auch die Regelbeträge in der Regelbetragsverordnung ab.

Relevant ist diese Düsseldorfer Tabelle für alle von Trennung und Scheidung betroffenen Kinder. Aus der Tabelle ergibt sich der Unterhaltsbedarf für minderjährige und volljährige Kinder. Dabei unterscheidet die Tabelle zwischen vier Altersgruppen (von 0 bis 5 Jahren, von 6 bis 11 Jahren, von 12 bis 17 Jahren und ab 18 Jahren) und 13 Gehaltsgruppen. Den jeweiligen Kindesunterhalt ermittelt man, indem man in der Tabelle den entsprechenden Wert aus der jeweiligen Alters- und Gehaltsgruppe entnimmt und das jeweils anrechenbare Kindergeld in Abzug bringt.

Darüber hinaus enthält die Tabelle Richtlinien, die bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens zu berücksichtigen sind. So regelt die Tabelle beispielsweise, ob Verbindlichkeiten des Unterhaltschuldners bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen sind. Außerdem sind in der Tabelle die Selbstbehalte festgelegt, die dem Unterhaltsschuldner nach der Zahlung von Unterhalt auf jeden Fall verbleiben müssen.

Jochem Schausten
redaktion(at)scheidungstipps.de

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