Fr 25 Mai 2007
Man sollte meinen, wer zu den Spitzenverdienern unserer Gesellschaft zählt, sei auch im Ruhestand finanziell restlos abgesichert. Dies ist jedoch nicht der Fall. Selbst die Angehörigen der höheren Gehaltsklassen können mit dem Eintritt in den Ruhestand in Versorgungslücken rutschen, welche die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards gefährden können.
Schuld daran ist die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie sieht vor, dass selbst in eine betriebliche Altersvorsorge, deren Beitragshöhe sich am Bruttogehalt des Versicherten orientiert, nur bis zu einer bestimmten Grenze eingezahlt werden darf manche würden auch sagen muss. Dem entsprechend fällt die spätere Betriebsrente im Verhältnis zum bisherigen Bruttolohn sehr dürftig aus.
Das Modell der Pensionszusage ist die einzige Variante innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge, welche von der Beitragsbemessungsgrenze nicht betroffen ist. Sie richtet sich speziell an Spitzenverdiener und wirtschaftliche Führungskräfte.
Die Pensionszusage wird vom Arbeitgeber erteilt und durch eine Rückdeckungsversicherung gestützt. Die Beiträge werden vom versicherten Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung finanziert. Allerdings liegt die Höhe der Beiträge im Ermessen der versicherten Person. Er entscheidet selbst, welchen Teil seines Lohnes er in die Altersvorsorge investieren will.
Das eingezahlte Kapital geht auch dann nicht verloren, wenn der Arbeitgeber Insolvenz bzw. Konkurs anmelden sollte, in diesem Fall greift die Absicherung über den Pensionssicherungsverein in den alle Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung einzahlen.
Autor: Holger Schnittker Versicherungsmakler GmbH
e-mail: holgerschnittker at yahoo.de
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