Die Krankenkassen versprechend durch die Änderungen der Gesundheitsreform ein großes Sparpotenzial für den Kunden, aber Verbraucherschützer raten das klein Gedruckte genau zu lesen, um nicht den falschen Vertrag abzuschließen.

Zum Beispiel gibt es die Möglichkeit Tarife mit Selbstbehalt zu wählen: Die Patienten bekommen hier Geld zurückerstattet wenn sie sich dazu entschließen einen Teil der Behandlungskosten selbst zu tragen. Falls man in dieser Zeit schwer erkrankt, muss man trotzdem über den gesamten Zeitraum den Selbstbehalt, der bei Vertragsabschluss vereinbart wurde zahlen. Wer gesund bleibt, kann deutlich sparen und bekommt eine Geldprämie von der Versicherung, wer jedoch erkrankt muss unter Umständen tiefer als bisher in die Tasche greifen. Doch das Risiko wurde vom Gesetzgeber begrenzt. Die Tarife sind nach Einkommen gestaffelt.

Wer überdurchschnittlich verdient, hat die Möglichkeit eine höhere Prämie zu bekommen. Zudem ist der maximale Rabatt gesetzlich auf 600 Euro festgelegt.

Nicht völlig risikofrei ist auch eine andere Art des Wahltarifes: Die Beitragsrückerstattung. Hierbei bekommt man Geld erstattet, wenn man innerhalb eines Jahres auf Arztbesuche verzichtet. Hiervon ausgenommen sind allerdings Vorsorgeuntersuchungen und in der Regel führen auch Arztbesuche von anderen Familienmitgliedern nicht zu einem Verlust der Beitragsrückerstattung.

Wer sich für diese Tarife entscheidet, ist mindestens drei Jahre an die Kasse gebunden. Auch eine Kündigung nach einer Erhöhung, oder wie bisher nach 18 Monaten ist momentan ausgeschlossen. Es gibt also kein Sonderkündigungsrecht für die Versicherten.
Stiftung Warentest rät die neuen Wahltarife erstmal noch nicht abzuschließen oder sich zumindest genau zu informieren.

Es gilt also nichts zu überstürzen und nicht den verlockenden Angeboten der Krankenkassen zu erliegen.
Tobias Röver
tobberich[at]web.de

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