Arbeitsplatzverlust – und nun?

Angesichts von 4 Millionen Arbeitslosen in Deutschland ist die Angst vor dem Verlust des eigenen Arbeitsplatzes groß. Wer seinen Arbeitsplatz verloren hat, sollte möglichst umgehend ein Gespräch mit seinem Bankberater suchen und seine Lage ganz offen schildern. Leider hapert es oftmals gerade daran, obwohl sich ein Immobilienbesitzer in dieser Lage nicht zu generieren braucht, denn anders als im Falle eines Konsumentenkredits verfügt er ja bei seiner Baufinanzierung über einen Gegenwert für sein Darlehen

Tilgung aussetzen
Sind die Aussichten auf eine neue Anstellung günstig und liegen vielleicht sogar noch Ersparnisse vor, stehen die Chancen gut, dass gemeinsam mit dem Bankberater eine Tilgungsaussetzung erreicht werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schuldner weiterhin die Zinsen für das Darlehen aufbringen kann. Ist dann nach einigen Monaten eine neue Anstellung gefunden, wird die Tilgungsaussetzung wieder aufgehoben.

Freihändiger Verkauf
Ist das Ende der Arbeitslosigkeit jedoch nicht abzusehen, ist es ratsam, möglichst bald an den freihändigen Verkauf der Immobilie zu denken. Hier ist auch an das psychologische Moment des Verkaufs zu betrachten. Merkt ein Interessent, dass der Verkäufer verkaufen muss, drückt dies in der Regel den Preis. Generell ist ratsam, nicht zu lange aus emotionalen Gründen am Objekt festzuhalten, um den Schuldenberg aus Tilgungsstreckung und Zinsstundung nicht zu hoch anwachsen zu lassen.

Wenn zwei sich trennen
Hat ein Ehepartner die Immobilie in die Ehe eingebracht, wird der damalige Wert bereinigt um die Preissteigerungsrate seinem so genannten Anlagevermögen zugerechnet. Der Wertzuwachs fällt dann in seinen Zugewinn. Wurde die Immobilie während der Ehe von einem Partner allein erworben, steht dem Partner ein Zugewinnausgleich von 50% des Nettowertes zu. Gehört die Immobilie beiden Ehegatten gemeinsam, steht jedem die Hälfte des Wertes zu. Die vernünftigste Lösung in dieser Situation ist der Verkauf auf dem freien Markt, um den Erlös zu teilen. Auch wenn die Gefühle hochgekocht sind: Bei einem Besichtigungstermin sollten am besten beide Partner anwesend sein und nach außen ein harmonisches Paar mimen, auch wenn es schwer fallen sollte. So wird vermieden, dass der Interessent versucht, Vorteile aus der Situation zu schlagen. Die schlechteste Möglichkeit die in Betracht kommt, ist die Teilungsversteigerung. Zu diesem Verfahren, das mehr als 9 Monate in Anspruch nehmen kann, kommt es immer dann, wenn sich die Partner nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen können. Wie bei einer Zwangsversteigerung wird hier nicht der reguläre Marktpreis erzielt. Beide Partner stellen sich also deutlich schlechter. Sehen Sie sich mit einer der genannten Unwägbarkeiten des Lebens konfrontiert, bewahren Sie einen kühlen Kopf, auch wenn es noch so schwer ist. Arbeitsplatzverlust oder Scheidung bedeuten nicht zwangsläufig, vor einem finanziellen Scherbenhaufen zu stehen. Wichtig ist, frühzeitig die eigenen Möglichkeiten zu erkennen und das Gespräch mit der Bank zu suchen.

gero . wenderholm @ drklein . de

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