Seit Inkrafttreten der Änderungen in den Versorgungsleistungen der Sozialversicherungen gewinnen private Absicherungen im Ernstfall immer mehr an Bedeutung.

Vielen Bürgern ist es gar nicht bewusst: die gesetzlichen Versicherungen zahlen nicht mehr im Fall von Invalidität und körperlichen Einschränkungen, egal ob durch Unfall oder durch Krankheit bedingt. Gesetzlich verankert und damit “rentenwürdig” ist lediglich eine finanzielle Mindestversorgung bei völliger Erwerbsunfähigkeit, also bei Unfähigkeit, eine Tätigkeit jeglicher Art weniger als 3 Stunden am Tag auszüben.

Um so wichtiger ist die private Absicherung dieses “Ernstfalls”, die Berufsunfähigkeitsversicherung, um zumindest die finanzielle Lücke bei Verdienstausfall abzusichern. Privatrechtlich können durch eine Berufsunfähigkeit nicht nur “verdienende” Menschen, also zum Beispiel der festangestellte Hauptverdiener einer Familie und auch Selbständige, sondern auch Hausfrauen abgesichert werden. Also generell alle Menschen, deren Arbeit bei medizinisch bedingtem Ausfall nicht ohne finanziellen Aufwand zu ersetzen ist.

Die private Berufsunfähigkeits-Versicherung gewährt dem Versicherten im Fall von medizinische bedingten Einschränkungen im Beruf finanzielle Leistungen, die privatrechtlich vertraglich vereinbart werden. Wichtig ist im privatrechlichen Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung eine gute und gründliche Beratung durch einen Versicherungsfachmann, der ausführlich die Vertragbedingungen und -vorrausetzungen erklärt und auf den individuellen Einzelfall eingeht. Besonders die medizinischen Fragen müssen vor Vertragsabschluß eigehend erklärt und erläutert werden, damit im Schadensfall keine Problem auftreten können.

Thomas Nissen
thomas.nissen[aet]gmail.com

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