Vor einiger Zeit beschloss die deutsche Regierung eine Gesetzesänderung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wo vorher jeder Erwerbstätige – egal welchen Alters, Berufs oder Arbeitsjahren – automatisch über die gesetzlichen Sozialversicherungen auch für eine mögliche Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert war, sind es seitdem nur noch Erwerbstätige, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind. Alle danach Geborenen sind nicht mehr über die gesetzlichen Versicherungen abgesichert – im Falle einer Berufsunfähigkeit droht im schlimmsten Fall der finanzielle Kollaps.

Und selbst die Glücklichen, die vor dem besagten Datum geboren sind, müssen gewisse Kriterien erfüllen und bekommen auch dann nur geringe finanzielle Beihilfen.

Die Versicherungsunternehmen reagierten sofort mit neuen Versicherungspolicen oder hatten sogar meist vorher schon passende Zusatzversicherungen zum Bezug einer privaten Berufsunfähigkeitsrente für den Fall der Fälle angeboten.

So ist es nicht verwunderlich, dass die Berufsunfähigkeit mittlerweile auf Platz zwei der Bekanntheitsliste geführt wird – gleich nach der Unfallversicherung.

Streng genommen gehört sie zur Gruppe der Invaliditätsversicherungen – wie die Unfallversicherung natürlich auch.

Flexibel ist sie ganz nebenbei auch noch – so kann man sie als Zusatzversicherung abschließen (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder kurz BUZ), wie etwa zusätzlich zu einer Lebensversicherung oder auch Rentenversicherung, oder aber auch als eigenständige Berufsunfähigkeitversicherung (kurz SBU).

Aus den oben genannten Gründen, der mangelnden Absicherung der nach Januar 1961 Geborenen, sollte jeder solche eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Selbst die davor Geboren sollten dies ebenfalls tun, denn auch Ihre Absicherung ist bei weitem nicht so gut, wie man vielleicht denken mag.

Zudem werden schon seit Jahren von den Versicherungsunternehmen Policen angeboten, die nicht nur die Berufsfähigkeit ver- oder absichern, sondern gleichzeitig dem Versicherten nach Ablauf einer bestimmten Laufzeit – meist zum Ende des 60. oder 65. Lebensjahres – einen netten kleinen Geldsegen bringen. Denn mittlerweile sind die meisten Verträge fondsgebunden und sind somit nicht nur Versicherung, sondern gleichzeitig auch eine Anlage- und Sparfunktion erfüllen und so ganz nebenbei auch noch für das Alter vorsorgen.

Es hat also durchaus sogar doppelten Sinn, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen: einmal die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit direkt und zum zweiten als Anlagemöglichkeit für das Alter.

Dabei sind die Policen mehr als nur erschwinglich – meist liegt die monatliche Belastung bei zehn bis zwanzig Euro. Somit können sich selbst Auszubildende absichern - und gleichzeitig vorsorgen.

Natürlich gibt es – je nach Beitrag und Anbieter – verschiedene Leistungen und Kriterien der diversen zurzeit auf dem Markt befindlichen Policen.

Doch ein Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich und professionelle Beratung sollte hier auch dem Laien sämtliche Vor- und Nachteile der verschiedenen Versicherungen schnell verständlich machen.

Autor: Ralf Eppmann, Email: r.eppmann@gmx.de

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