Die Krankenversicherung ist für die meisten Bundesbürger bis heute noch eine Pflichtversicherung. D.h. man ist gezwungen sich kranken zu versichern, per Gesetz.

Dies wurde mit Bismarck Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt, als ein starker Zuzug in die Städte und die stark wachsende Industrialisierung den Zusammenhalt und die Versorgung des Einzelnen durch die Großfamilie zerstörte.

Die auf sich gestellte Kleinfamilie in der Stadt war von ihrem Versorger abhängig und wenn dieser krank war, war deren Versorgung nicht mehr gewährleistet. Aus diesem Mangel entstand die Sozialversicherung. Damit wurde jeder Arbeitnehmer gezwungen in die Sozialversicherung einzuzahlen und darüber eine Versorgung zu erhalten. Bis heute hat sich an diesem System nichts geändert. Doch ist es heute noch zeitgemäß? Die Versorgung durch den Staat befindet sich stetig auf dem Rückzug, da sich die Sozialsysteme mit dem Generationenvertrag nicht mehr finanzieren lassen.

Die Leistungen bei der Krankenversicherung, bei der Rentenversicherung müssen ständig gekürzt werden, um finanzierbar zu bleiben. Es heißt aus der Politik man müsse für sein Alter zusätzlich privat selbst vorsorgen, einen Teil der Kosten beim Arzt selbst tragen.
Für einen kleinen Teil der Bundesbürger ist die Krankenversicherung keine Pflicht, sondern eine freiwillige Entscheidung, das betrifft Angestellte über der Beitragsbemessungsgrenze, Selbständige und Beamte.

Sie haben die Wahl zwischen der Gesetzlichen Krankenkasse als freiwilliges Mitglied oder eine Private Krankenversicherung. Die Eigenverantwortung spielt in der PKV eine wichtige Rolle. Z.B. entscheidet der Versicherte selbst darüber, welche Leistungen er versichert. Das ist in der GKV nicht möglich, da hier der Gesetzgeber die Leistungen festlegt. Als Privatpatient hat der Versicherte die Wahl zwischen allen niedergelassenen Ärzten.

Der Kassenpatient kann nur Ärzte in Anspruch nehmen, die als Kassenärzte zugelassen sind, heißt einen Vertrag mit der kassenärztlichen Vereinigung haben, um abrechnen zu können. Der Privatpatient erhält nach dem Arztbesuch eine Rechnung mit der Aufstellung der Kosten, d.h. er übt eine Kontrolle über die Kosten aus und bekommt ein Bewußtsein, was die Leistungen des Arztes gekostet haben.

Der Arzt wird zum Dienstleister.

Bei den GKV Versicherten rechnet der Arzt über die kassenärztlichen Vereinigung direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Der Patient weiß nicht, was seine Behandlung gekostet hat.

Autor: Ulrich Lindemann
info [ ät ] pkv-krankenkassen-vergleich.de

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