Mo 19 Feb 2007
Die fondsgebundene Lebensversicherung ist die Kombination aus einer Risikolebensversicherung und einem langfristigen Sparvertrag in Investmentfonds.
Der Sparvertrag soll einen Beitrag zur Altersvorsorge des Versicherungsnehmers leisten.
Ein Teil der Beiträge zur fondsgebundenen Lebensversicherung wird von der Versicherung genutzt, um davon den Hinterbliebenen im Todesfall die Versicherungssumme zu zahlen. Der andere Teil der Beiträge wird von der Versicherungsgesellschaft an Kapitalanlagegesellschaften weitergegeben, damit diese das Kapital in Investmentfonds angelegt.
Die Höhe der Gewinne kann aus diesem Grund vorher nicht genau angegeben werden und der Versicherungsnehmer geht ein gewisses Risiko ein. In der Regel ist die Leistung im Todesfall jedoch garantiert und falls der Wert der Fondsanteile größer sein sollte, als die Todesfallleistung, wird die höhere Summe ausbezahlt.
Zudem besteht für den Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit häufig die Möglichkeit, sich Teilbeträge aus dem Fondsguthaben auszahlen zu lassen oder auch Sonderzahlungen zu leisten, um das bereits investierte Kapital zu erhöhen. Die Voraussetzung für den Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Bei geringeren Versicherungssummen ist meist die Beantwortung der Fragen zur Gesundheit ausreichend.
Wie bei der Kapitallebensversicherung kann auch die fondsgebundene Lebensversicherung unter bestimmten Umständen steuerlich begünstigt werden. Um diesen Vorteil nutzen zu können, muss die Vertragslaufzeit eine gewisse Länge überschritten und der Versicherungsnehmer ein gewisses Alter erreicht haben.
Auto: Holger Schnittker Versicherungsmakler GmbH
e-mail: holgerschnittker at yahoo.de
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