Do 28 Jun 2007
Die Förderung zur Riester Rente kann nur in zertifizierten und speziellen förderungsfähigen Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden. Als weitere Nachteile der Riester Rente sind zu erwähnen, dass die spätere Auszahlung nur als Leibrente, das heißt, sie wird monatlich bis zum Tode gezahlt gewährt wird. Eine Dreißig prozentige Teilauszahlung der Riesterrente bei Rentenbeginn ist unter Verlust möglich.
Die anfängliche Teilauszahlung und auch die laufenden monatlichen Rentenzahlungen sind voll steuerpflichtig. Die staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen der Riesterrente müssen bei einer eventuellen Kündigung des Vertrages vollständig zurückgezahlt werden. Dasselbe trifft bei dem Tod der anspruchsberechtigten Person vor Rentenbeginn zu. Hier ist es jedoch möglich, dass der Ehepartner, sofern er einen eigenen Riestervertrag hat, die Zulagen des Verstorbenen übernimmt. Falls der spätere Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt wird, müssen die staatlichen Zulagen und Steuervorteile zur Riesterrente ebenfalls zurückgezahlt werden.
Eine Beleihung zum Beispiel bei finanziellen Engpässen des eingezahlten Kapitals ist leider auch nicht möglich. Sollte man mit dem gewählten Anbieter nicht zufrieden sein, kann man zwar den Vertragspartner wechseln, aber in den meisten Fällen verursacht dieser Wechsel dann erhebliche Kosten. Da die finanziellen Belastungen in Deutschland sowieso schon sehr hoch sind, sollte man sich also genau überlegen ob man es sich wirklich leisten kann den Mindestbetrag zur Riesterrente aufzubringen.
Denn nur wer diesen Mindestbeitrag zahlt kann auch die staatliche Förderung bekommen. Diese muss übrigens extra zum Riestervertrag beantragt werden. Am besten man lässt sich von einem unabhängigen Versicherungsfachmann beraten.
Wer ein wirklich unabhängiges Urteil zum Versicherungsmarkt haben möchte, kann sich an die Verbraucherzentralen wenden, die bekommen nämlich kein Geld für die Vermittlung der Verträge.
Autor Elke Lohre
elke.lohre@onmeco.de
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