In Deutschland werden immer weniger Kinder geboren und die Lebenserwartung der Menschen steigt.

Die Ursachen für diese Phänomene mögen vielfältig sein.

Sie haben jedoch zur Folge, dass im Modell der gesetzlichen Rentenversicherung erhebliche Versorgungslücken entstehen. Dieses Modell sieht vor, dass die jeweils arbeitende Generation die Renten der Bevölkerungsgruppe finanziert, die sich bereits im Ruhestand befindet. Da die zu erwartende zahl der Rentner in den nächsten Jahren sehr hoch ist, jedoch nicht genug Arbeiternachwuchs zu erwarten ist, gerät das gesetzliche Rentenmodell ins Wanken. Die Nachfolgende Generation sollte sich also frühzeitig um eine zusätzliche Altersvorsorge bemühen.

Dies ist unter anderem im Rahmen der betrieblichen Rentenversicherung möglich. Im Folgenden sei das Modell der Pensionskasse näher erläutert. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für seine Angestellten ab. Die Beiträge werden von den versicherten Personen jeweils selbst finanziert, indem sie auf einen Teil ihres Gehaltes verzichten. Dieser wird direkt in die Pensionskasse überführt. Der versicherte kann selbst entscheiden, ob er eine fondsgebundene oder eine klassische Rentenversicherung bevorzugt.

Mit erreichtem Rentenalter, also frühestens nach dem 60. Lebensjahr, kann das erwirtschaftete kapital ausgezahlt werden. Hierbei kann die versicherte Person zwischen einer einmaligen Auszahlung oder einer monatlichen Rentenzahlung wählen. Natürlich sind auch Kombinationen aus beiden Varianten denkbar.

Sollte derjenige vorzeitig seinen Arbeitsplatz verlieren bzw. seine Arbeitsstelle wechseln, so kann die Pensionskassenversorgung jederzeit privat weiterführen oder an den neuen Arbeitgeber übertragen, ohne das bereits erwirtschaftetes Kapital verloren ginge.

Autor: Holger Schnittker Versicherungsmakler GmbH

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