Privat oder doch lieber gesetzlich krankenversichern? Diese Frage stellt sich für immer mehr Menschen in Deutschland. Doch ganz einfach läßt sich die Frage nicht beantworten, gilt es doch auch die persönlichen Präferenzen des Einzelnen mit in die Entscheidung einfließen zu lassen. Davon abgesehen gibt es auch gesetzliche Bestimmungen in den festgelegt wird, ob jemand sich privat versichern darf oder nicht. Die alles muß beachtet werden, wenn es darum geht ob eine private Krankenversicherung in Frage kommt.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, daß nur bestimmte Personengruppen Zugang zur privaten Krankenversicherung haben. Angestellte haben nur dann die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten. Damit wird zugleich verhindert, daß viele junge gesunde Menschen in die teilweise günstigere Private Krankenversichererung abwandern und die gesetzlichen Krankenkassen nur noch überwiegend weniger gesunde Menschen versichern, was im großen und ganzen zu einem weiteren Beitragsanstieg führen würde.

Grundsätzlich sollten bei der Entscheidung z.B. auch Dinge geprüft werden wie die etwaige Mitversicherung von Kindern. Bei den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt das kostenlos, bei den privaten Krankenkassen muß dies separat bezahlt werden.

Durch die Gesundheitsreform hat sich auch viel verändert. So müssen die privaten Krankenversichererungen zukünftig Basistarife anbieten, die vom Umfang her den gesetzlichen Kassen entsprechen. Viele Versicherungen haben allerdings ähnliche Tarife bereits jetzt in ihrem Angebot. Auch soll es zukünftig möglich sein die angesammelten Altersrückstellungen zu einer anderen Krankenversicherung mitzunehmen. Dies war bisher nicht möglich.

Gerade auch durch die Gesundheitsreform hat sich viel für gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversichererungen verändert, sodaß man nicht nur einen Versicherungsvergleich machen sollte, sondern sich auch genau über die jeweiligen Änderungen und Vor- und Nachteile beim Versicherungsmakler seines Vertrauens informieren sollte.

Torsten Maue
torsten.maue[at]gmail.com

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