Di 5 Dez 2006
Ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens Euro 47.250 berechtigt zur Mitgliedschaft in einer Privaten Krankenversicherung. Doch auch mit geringerem Einkommen, vorausgesetzt man ist selbständig, freiberuflich oder als Beamte/r tätig, ist der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung möglich. Alle anderen Arbeitnehmer werden automatisch Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei der Pflicht- und Bemessungsgrenze wurde jedoch für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 privat krankenversichert waren und inzwischen mit ihrem Einkommen die erhöhte Bemessungsgrenze nicht mehr erreichen, eine Ausnahmeregelung getroffen. Sie sind so lange von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit, wie ihr Einkommen über Euro 42.750 brutto jährlich liegt.
Vielen Menschen reicht der Umfang der Versicherungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nicht mehr aus. Die Private Krankenversicherung stellt deshalb eine überlegenswerte Alternative dar, jedoch kann ein Wechsel zurück in die GKV nur erfolgen, wenn Arbeitslosigkeit eintritt oder das Einkommen unter die Bemessungsgrenze fällt. Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze liegt, können eine private Krankenzusatzversicherung abschließen und dadurch eine sinnvolle Ergänzung zum Leistungsangebot der GKV erhalten.
Der Wechsel in eine Private Krankenkasse muss dem Versicherten Vorteile bringen. Diese bestehen entweder im finanziellen Bereich durch Einsparungen von bis zu Euro 2.000,– oder liegen im Umfang der Absicherung. Hier kann der Versicherungsnehmer frei wählen, denn welche Risiken er abgesichert haben möchte, liegt quasi in seinem Ermessen. Das birgt natürlich die Gefahr, aus Kostengründen auf Bestandteile der eigentlich erforderlichen Grundabsicherung zu verzichten. Doch die Versicherungsgesellschaften haben Möglichkeiten geschaffen, Kosten dadurch einzusparen, dass ein zuvor bestimmter Eigenanteil im Leistungsfall übernommen wird. Andere Anbieter bieten die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Bonussystem, bei dem Beitragsanteile für nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet werden.
Bei allen augenscheinlichen Vorteilen der Privaten Krankenversicherung sind aber auch Aspekte zu berücksichtigen, die gegen eine Vollmitgliedschaft sprechen können. So sind Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Die Private Krankenversicherung muss für jedes Familienmitglied, also auch Ehepartner und Kind/er, separat abgeschlossen werden. In einem solchen Fall ist der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung zur GKV sinnvoll.
Auch für ältere Personen ist ein Wechsel meist nicht zu empfehlen, da sie höhere Beitragssätze wegen der altersbedingt zu erwartenden Mehrausgaben für Behandlungen und Medikamente zahlen müssen.
Vor Abschluss einer Privaten Krankenversicherung sollte man die Versicherung ermächtigen, Auskünfte über den Gesundheitszustand beim Hausarzt zu erfragen. Dadurch entfällt das Risiko, aufgrund nicht gemachter Auskünfte auf Versicherungsleistungen verzichten zu müssen.
Autor: H. Wiedow
E-Mail: info [at] artikel-base.de
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