Mi 20 Jun 2007
Ein deutscher Bürger hat die Wahl zwischen zwei verschiedenen Arten der Krankenversicherung: die Gesetzliche und die Private Krankenversicherung. Beide Systeme unterscheiden sich in ihren Beiträgen und Leistungen. Die meisten Deutschen sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, weil ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Im Jahr 2007 liegt diese bei einem Jahresbruttoeinkommen von 47700 Euro.
Die medizinische Grundversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen wird von der Regierung festgelegt. Wegen der defizitären Finanzsituation werden Einschraenkungen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Abstaenden vorgenommen.
Sofern der Eintritt in eine private Vollkrankenversicherung durch den Gesetzgeber nicht zugelassen wird, besteht jedoch die Moeglichkeit eine private Zusatzversicherung abzuschliessen. In diesem Fall wird durch die Kombination der Zusatzversicherung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ein hoeheres, komfortableres Versorgungsniveau erreicht.
Eine private Zusatzversicherung abzuschliessen ist in der Regel fuer jeden möglich: Arbeitnehmer, Angestellte, Selbstständige, Hausfrauen, Studenten, Rentner etc. Der aktuelle Versicherungsstatus wird hierbei ausser Acht gelassen. Die Beiträge und die Leistungen einer privaten Zusatzversicherung sind ähnlich wie bei einer privaten Vollkrankenversicherung. Das heisst: Die Beiträge werden aufgrund des Alters, des Geschlechts und der Vorerkrankungen des Versicherten festgelegt.
Deshalb gilt: Je früher man eine private Zusatzversicherung abschliesst, umso geringer sind die Beitragssaetze. Der Versicherte waehlt ein individuelles Leistungspaket, welches seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
Folgende Zusatzversicherungen stehen dem Einzelnen zur Verfügung:
- Krankenhauszusatzversicherung: Dem Patienten wird die freie Auswahl des Krankenhauses, Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch den Chefarzt geboten.
- Krankenhaustagegeldversicherung: Fuer den Patienten wird es moeglich auch die Kosten abzudecken, die grundsätzlich durch einen Aufenthalt in einem Krankenhaus entstehen und von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden.
- Krankentagegeldversicherung: Erleidet der Patient einen Verdienst- oder Einkommensausfall in Folge einer Krankheit oder eines Unfalls, erhält er für jeden Tag seiner Arbeitsunfähigkeit die vertraglich vereinbarte Summe. Bei der Berechnung darf lediglich der tatsaechliche Einkommensausfall zu Grunde gelegt werden.
- Ambulante Zusatzversicherungen sichern folgende Leistungen ab: Sehhilfen, Hörgeräte und andere Hilfsmittel z. B. Bandagen, orthopädische Einlagen und Schuhe, Prothesen.
Autor: Sandra Stolz ( sm@1a- krankenversicherung.org )
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