Wie viele andere Sachen auch, kann man jetzt alles im Zusammenhang mit der Reiserücktrittsversicherung im Internet erledigen. Das spart unter anderem Zeit und Aufwand und ermöglicht dazu eine umfassende Information bei verschiedenen Anbietern.Doch die gezielte Information sollte immer der erste Schritt sein. Dies kann einerseits bei einem Anbieter selbst erfolgen, aber auch über ein Lexikon oder über ein Portal. Dabei kann so ein Internet Lexikon verschiedene Themenbereiche haben, in denen man etwas über Online Reiserücktritt finden kann. Angefangen zum Beispiel vom Urlaubsportal mit der Unterkategorie „Was vor der Reise wichtig ist“ über ein Finanz Lexikon bis hin zum speziellen Versicherung Lexikon.

Beim Abschluss der Versicherung im Internet sollte – wie auch beim normalen Abschluss – auf verschiedene Dinge geachtet werden. Wenn der Online Reiserücktritt für mehrere Personen gelten soll, müssen auch alle Reisenden namentlich angegeben werden. Dies gilt sowohl für die Familie, als auch für einen Urlaub mit Freunden. Wenn man zum Beispiel mit mehreren eine Ferienwohnung mietet, sollten alle Beteiligten auch in der Police eingetragen sein, damit es im Falle eines nötigen Rücktritts auf jeden Fall eine Erstattung gibt. Es muss aber nicht jeder einzeln eine Versicherung abschließen, versichert wird der Mietpreis des Ferienhauses.

Immer gibt es auch Fälle, für die die Versicherung nicht gilt. Über solche Fälle kann man sich wieder im Online Lexikon oder bei den Anbietern für den Online Reiserücktritt selbst informieren. Zum Beispiel ersetzt bei der Pleite eines Reiseveranstalters die Reiserücktrittsversicherung die ausgelegten Kosten oder den vollen Reisepreis nicht. Die Versicherung ist nämlich nur dafür da, Risiken seitens des Reisenden zu versichern. Wenn dem Reiseveranstalter etwas „zustößt“, wie etwa die Pleite, ist er für die Erstattung verantwortlich. In Deutschland ist es Pflicht, dass die Anbieter das eingezahlte Geld der Kunden versichern. Dafür erhält man einen Reisepreissicherungsschein und kann mit diesem von der Versicherung des Veranstalters sein Geld zurückfordern.

Autor Elke Lohre

Elke.lohre@onmeco.de

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