Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte Altersrente. Diese wurde den Bürgern seit 2004 ans Herz gelegt, um selbst für das Alter vorzusorgen. Die gesetzliche Rente ist nicht mehr sicher, das sollten vor allem Menschen erkennen, die jünger als 40 Jahre sind. Für sie kann der Abschluss einer Riester-Rente durchaus lohnen.

Das wichtigste an der Riester-Rente ist die Förderung. Um diese zu erhalten, müssen jährlich gewisse Beiträge des Bruttolohnes in die Altersvorsorge eingezahlt werden. 2006 und 2007 betragen diese Beträge 3% des Bruttoeinkommens, ab 2008 sind es 4%. Werden diese Beträge gezahlt, erhält der Versicherte eine Grundzulage von 114,00 Euro.

Zusätzlich kann pro Kind eine Kinderzulage von 138,00 Euro beantragt werden. Diese Förderung steigt ab 2008 auf EUR 158,00 Grundzulage und 185,00 EUR Kinderzulage. Die Riester-Rente lohnt sich also besonders für Familien mit vielen Kindern. Aber auch für Alleinstehende kann die Riester-Rente lohnend sein. Denn die Ausgaben hierfür sind als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung abzugsfähig und vermindern die Steuerlast.

Um die Förderung der Riester-Rente zu erhalten, muss man in bestimmte Riester zertifizierten Produkten die monatlichen Sparleistungen zahlen. Hierzu zählen ein Banksparplan, der jedoch nur von wenigen Instituten angeboten wird, die klassische Rentenversicherung und eine fondsgebundene Rentenversicherung. Doch auch hier gilt, die jeweilige Anlageform muss zertifiziert sein, das heißt, sie muss sich als Riester-Anlage bewährt haben.

Die Riester-Rente können alle förderfähige Riester Personen abschließen, die Arbeitnehmer sind, aber auch Kindererziehende, Arbeitslose oder Zivildienstleistende. Ausgeschlossen sind hingegen Sozialhilfebezieher, Altersrentner und Selbständige. Diese können jedoch auch in den Genuss der Förderung kommen, wenn der jeweilige Ehepartner eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat und ebenfalls eine Riester-Rente abgeschlossen hat. Der Ehepartner erhält dann einen Hauptantrag, der eigentlich nicht berechtigte einen Zulagenantrag. Da er kein eigenes Einkommen im Sinne der Riester-Rente nachweisen kann, wird hier nur der Mindestbetrag von 5 oder 10 Euro (dies unterscheidet sich bei den verschiedenen Gesellschaften) gezahlt und schon kann die volle Förderung erhalten werden.

Die Förderung für die Riester-Rente muss jährlich neu beantragt werden, da diese nach ihrem Bruttoeinkommen berechnet wird. Sie können der Versicherung aber auch einen Dauerantrag unterschreiben, so dass diese die Förderung für Sie beantragen kann.

Autor: Frank Schuster peacekeeper -aet- praetorianzone(pünktchen)de

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