Mo 4 Jun 2007
Die Riester Rente ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Rentenversicherung. Der Begriff Riester Rente ist auf den Bundesminister für Arbeit, Walter Riester zurückzuführen. Walter Riester beantrage an Stelle einer Altersvorsorge eine Altersvorsorgezulage vom Staat einzuführen. Diese Idee kam dem Mann aufgrund der Reform der Rentenversicherung im Jahr 2000/2001.
Eine Riester Rente kann jede zulagenberechtigte Person beantragen. Unter zulagenberechtigte Personen versteht man rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, sowie Erziehende, Menschen die Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten, Wehr- und Zivildienstpflichtige, Amtsträger und Menschen die im Vorruhestand sind und Geld vom Staat beziehen müssen.
Bei Antritt der Rente muss der jeweilige Anbieter dem Versicherten die Summe der einbezahlten Beiträge garantieren.
Während der Vertrag am Laufen ist und monatlich einbezahlt wird, ist es möglich 10.000 bis 50.000 Euro aus dem Vertrag zu entnehmen. Dies kann man jedoch nur in besonderen Fällen und ausschließlich für Private Zwecke nutzen.
Bei längerer Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit bleibt der Betrag im Riester-Vertrag grundsätzlich unberücksichtigt. Weiterhin ist es möglich den Tarif oder den Anbieter zu wechseln. Hierbei wird das bereits ersparte Kapital auf den neuen Tarif oder den neuen Anbieter übertragen. Zu beachten ist, dass die Übertragung gebührenpflichtig ist.
Die Riester Rente verläuft auf einer freiwilligen Basis. Es wird monatlich ein bestimmter, im Vertrag vereinbarter Betrag eingezahlt, der dann im Alter als Rente monatlich wieder ausbezahlt wird. Die Beiträge werden in Form von förderfähigen Sparformen einbezahlt, wie beispielsweise mit einem Banksparvertrag, der vor dem Antritt der Rente in eine Rentenversicherung umgeändert werden kann und somit als Rente ausbezahlt werden kann. Der Staat bietet eine Altersvorsorgezulage zur Unterstützung an.
Diese muss jedoch beantragt werden. Die Zulage wird direkt in den Vertrag einbezahlt, da schließlich die Rente gefördert werden soll und die Zulage nicht für private Zwecke ausgegeben werden soll.
Bevor man sich jedoch für eine Riester Rente entscheidet sollte man immer Vergleiche zwischen den verschiedenen Anbietern erstellen. Meist kann ein Berater oder das Internet hierbei sehr hilfreich sein.
Autor: FinanzCheck Ricki Males
Email: webmaster@finanz-check.com
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