Es gibt viele Menschen die gerne in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln würden. Doch nicht in allen Fällen ist ein Wechsel möglich, denn dieser ist an ganz bestimmte Voraussetzungen gebunden. Welche Voraussetzungen das im Einzelnen sind wird im Folgenden vorgestellt.

Da wäre zunächst einmal das Einkommen. Das jährliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers muss über dem Betrag von 47.700 Euro liegen - und das mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren in Folge. Erst beim überschreiten dieses Grenzbetrags steht einem Arbeitnehmer die Möglichkeit offen, von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Etwas leichter haben es Selbständige und Freiberufler. Für sie gilt diese Einkommensgrenze nicht und somit können sie sich somit von Anfang an bei einem Anbieter privater Krankenversicherungen versichern. Übrigens steht diese Möglichkeit auch Studenten offen. Allerdings ist das nur zu Beginn des Studiums möglich - ein späterer Wechsel kommt nicht in Frage.

Neben der Voraussetzung, dass Arbeitnehmer über ein bestimmtes Einkommen verfügen müssen gibt es bei der privaten Krankenversicherung noch weitere Voraussetzungen um aufgenommen zu werden. So ist vor allem der Gesundheitszustand des potentiellen Versicherungsnehmers von entscheidender Bedeutung. Die Versicherungsgesellschaften sind sogar dazu berechtigt Antragssteller abzulehnen, sollte deren Gesundheitszustand zu schlecht sein. Solche Ablehnungen werden dadurch begründet, dass die Krankenkosten bei solchen Versicherungsnehmern einfach zu hoch ausfallen.

Der Gesundheitszustand von Antragstellern wird bei einer Gesundheitsprüfung festgestellt. Durchgeführt werden diese Untersuchungen von Ärzten die mit den Versicherungsgesellschaften zusammenarbeiten. Aus diesem Grund müssen die Antragsteller zunächst einmal eine entsprechende Arztpraxis aufsuchen. Bei manchen Versicherern ist es aber auch möglich, Untersuchungsergebnisse des Hausarztes vorzulegen.

Heinz Wiedow
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